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Welche Förderungen gibt es für Elektro-LKW? (2026)

Das KsNI-Programm ist ausgelaufen. Welche Förderungen für E-LKW 2026 noch verfügbar sind – Länder, EU, Steuervorteile und Maut auf einen Blick.

Wer 2026 einen Elektro-LKW kauft oder least, muss die Förderlandschaft neu bewerten: Das bundesweite KsNI-Programm des BMDV ist seit Anfang 2024 ausgelaufen und wird nicht weitergeführt. Neue Bundesanträge sind nicht mehr möglich – lediglich bereits bewilligte Projekte werden noch ausfinanziert. Allerdings gibt es weiterhin relevante Vorteile: Mautbefreiung bis 2031, regionale Länderprogramme und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Das KsNI-Programm: Abgeschlossen

Das Förderprogramm „Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen klimaschonenden Antrieben" (KsNI) des BMDV wurde 2021 eingeführt und förderte zwischen 2021 und 2024 die Anschaffung von mehr als 6.600 klimafreundlichen LKW sowie rund 2.500 Ladesäulen – mit einem Gesamtfördervolumen von rund 919 Millionen Euro (Stand: Februar 2025, laut electrive.net, April 2025). Neue Anträge sind seit Anfang 2024 nicht mehr möglich. Eine offizielle Evaluation vom April 2025 bestätigt: Die vorzeitige Programmbeendigung hat den Markt verunsichert (eurotransport, April 2025).

Mautbefreiung bis 2031: Der größte verbleibende Vorteil

Der wichtigste finanzielle Vorteil für E-LKW-Betreiber besteht weiterhin: Der Bundestag hat am 13. November 2025 die Mautbefreiung für batterieelektrische und wasserstoffbetriebene LKW bis zum 30. Juni 2031 verlängert (Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften, electrive.net, November 2025). Ohne diese Entscheidung wären emissionsfreie Fahrzeuge ab 1. Januar 2026 mautpflichtig geworden.

Die Ersparnis ist erheblich: Ein elektrischer 40-Tonner spart laut Bundesumweltministerium (Oktober 2025) aktuell rund 35 Cent pro Kilometer gegenüber einem Diesel-LKW. Bei 100.000 km Jahresleistung sind das bis zu 35.000 Euro pro Fahrzeug und Jahr – allein durch die Mautbefreiung.

Ab dem 1. Juli 2031 ist laut aktuellem Gesetz ein reduzierter Infrastruktur-Mautteilsatz vorgesehen (voraussichtlich 25 % des regulären Satzes), zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.

Regionale Länderprogramme 2026

Während der Bund keine Fahrzeugförderung mehr anbietet, haben mehrere Bundesländer eigene Programme aufgelegt oder fortgeführt:

BundeslandProgramm / Beschreibung
BayernZuschüsse für E-LKW und Ladeinfrastruktur; bis zu 60.000 € pro Ladepunkt
NRWFörderung Kauf/Leasing/Langzeitmiete von BEV-Fahrzeugen der Klassen N1–N3
Baden-WürttembergBMDV-Aufruf für nicht-öffentliche gewerbliche Schnellladeinfrastruktur; Betriebskostenförderung
Hessen / andereLaufend prüfen – Programme variieren und werden aktualisiert
Hinweis: Länderprogramme müssen vor Auftragsvergabe beantragt werden. Antragsfristen und Budgets sind begrenzt. Die aktuell verfügbaren Programme sind unter den Portalen der jeweiligen Landesministerien oder über Fördermittelberater abrufbar.

Steuerliche Vorteile für Elektro-LKW

Kfz-Steuerbefreiung

Elektro-LKW sind gemäß § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wurde zuletzt verlängert – die genaue Laufzeit sollte bei steuerrechtlichen Fragen mit einem Steuerberater geprüft werden.

Sonderabschreibung (Sonder-AfA)

Für bestimmte Elektronutzfahrzeuge kann eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen werden (50 % im Anschaffungsjahr für KMU unter bestimmten Voraussetzungen). Auch hier gilt: Prüfung durch den Steuerberater empfohlen, da Voraussetzungen variieren.

Energiesteuer auf Ladestrom

Betriebe, die Ladestrom für ihr eigenes Fahrzeug aus eigener PV-Anlage oder als Direktlieferung beziehen, können unter Umständen Energiesteuerentlastungen nutzen. Details regelt das Energiesteuergesetz.

THG-Prämie: Laufende Einnahmen pro Fahrzeug

Betreiber reiner Elektro-LKW (BEV, Klasse N1–N3) können jährlich eine THG-Prämie aus dem Verkauf von CO₂-Minderungszertifikaten erzielen. Elektro-Nutzfahrzeuge erhalten laut Finanztip, Januar 2026 deutlich höhere Prämien als PKW, da der UBA-Schätzwert für CO₂-Einsparung bei Nutzfahrzeugen höher angesetzt ist. Die Abwicklung erfolgt über zertifizierte THG-Quotendienstleister, die Auszahlung einmal jährlich. Details dazu im gesonderten Artikel zur THG-Prämie.

Fazit: Wirtschaftliche Kalkulation 2026

Direkte Anschaffungsförderung durch den Bund gibt es 2026 nicht mehr. Der zentrale wirtschaftliche Hebel ist die Mautbefreiung bis 2031 – ergänzt durch Länderprogramme (v. a. Ladeinfrastruktur), Steuervorteile und die THG-Prämie. Wer eine Flottenkalkulation erstellt, sollte alle vier Bausteine einbeziehen und regionale Förderprogramme frühzeitig prüfen.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es 2026 noch Bundesförderung für E-LKW?

Nein. Das KsNI-Programm ist seit Anfang 2024 ausgelaufen, neue Bundesanträge sind nicht möglich. Verfügbar sind Länderprogramme, die Mautbefreiung und steuerliche Vorteile.

Wie lange gilt die Mautbefreiung für Elektro-LKW?

Bis zum 30. Juni 2031. Ab Juli 2031 soll ein reduzierter Infrastrukturmautteilsatz gelten (voraussichtlich 25 % des regulären Satzes, laut aktuellem Gesetzesstand).

Kann ich als KMU noch Förderung für Ladeinfrastruktur beantragen?

Ja – auf Länderebene gibt es Zuschüsse pro Ladepunkt (z. B. Bayern bis zu 60.000 €). Auf EU-Ebene fördert das AFIF-Programm öffentliche Ladeinfrastruktur. Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

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Quellen